Medienmitteilung
Bäcker-GAV: Hotel & Gastro Union fordert Verbesserungen für die Mitarbeitenden
Luzern, 30. September 2026 – Die Verhandlungen über den nächsten Gesamtarbeitsvertrag der Bäckerei-, Konditorei- und Confiseriebranche stehen bevor. Die Hotel & Gastro Union (HGU) geht mit klaren Forderungen in die Gespräche: höhere Löhne, mehr Planbarkeit, bessere Sozialleistungen und eine stärkere Förderung der Weiterbildung.
Der Druck auf die Bäckerei-, Konditorei- und Confiseriebranche ist gross. Die wachsende Konkurrenz, etwa durch Grossverteiler, stellt das traditionelle Handwerk vor zusätzliche Herausforderungen. Gleichzeitig fehlen Fachkräfte und Nachwuchs.
«Wir wissen um die Herausforderungen der Branche», sagt Roger Lang, Leiter Recht, Sozialpolitik und Kampagnen bei der Hotel & Gastro Union. «Die Antwort darauf kann aber nicht sein, bei den Arbeitsbedingungen und Löhnen stehen zu bleiben. Wer Fachkräfte halten und Nachwuchs gewinnen will, muss attraktive Perspektiven bieten.»
Am 13. Oktober beginnen die Sozialpartner mit den Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag. Für die Hotel & Gastro Union stehen dabei insbesondere Verbesserungen bei Löhnen, Arbeitszeit und Planbarkeit, Sozialleistungen sowie Weiterbildung im Zentrum.
Höhere Löhne und faire Zuschläge
Die Hotel & Gastro Union fordert verbindliche Zuschläge für Arbeit an Wochenenden und Feiertagen. «Wer dann arbeitet, wenn ein grosser Teil der Bevölkerung frei hat, soll dafür angemessen entschädigt werden», sagt Roger Lang.
Darüber hinaus fordert die HGU, dass Berufserfahrung bei den Mindestlöhnen stärker berücksichtigt wird. Die Effektivlöhne sollen der Teuerung angepasst und der volle 13. Monatslohn ab dem ersten Arbeitstag gewährt werden. Gleichzeitig setzt sich die HGU für eine deutliche Erhöhung der Mindestlöhne ein.
Mehr Planbarkeit und mehr Feiertage
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Die HGU fordert, dass Dienstpläne spätestens Mitte des Monats für den gesamten Folgemonat bekannt gegeben werden. Damit sollen Mitarbeitende ihre Freizeit und privaten Verpflichtungen verlässlicher planen können.
Auch bei den bezahlten Feiertagen sieht die HGU Handlungsbedarf: Der heutige Anspruch von sechs bezahlten Feiertagen pro Kalenderjahr soll auf neun erhöht werden.
«Planbare Freizeit und angemessene Erholung sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass die Berufe der Branche langfristig attraktiv bleiben», sagt Lang.
Sozialleistungen stärken und Weiterbildung fördern
Verbesserungen fordert die HGU auch bei den Sozialleistungen. Bei Arbeitsausfällen soll die Lohnfortzahlung erhöht werden. «Wer mit einem tiefen Bruttolohn lebt, kann eine erhebliche Einkommenseinbusse bei einem Arbeitsausfall kaum auffangen», erklärt Lang.
Bei der beruflichen Vorsorge strebt die HGU ebenfalls Verbesserungen an, unter anderem durch höhere Arbeitgeberbeiträge und bessere Sparpläne.
Gleichzeitig soll Weiterbildung stärker als Bestandteil der beruflichen Entwicklung anerkannt werden. Die HGU fordert deshalb eine Regelung, wonach anerkannte Weiterbildungstage künftig als bezahlte arbeitsfreie Tage gelten.
«Eine Branche, die vom Handwerk lebt, muss in Menschen investieren»
«Uns ist bewusst, dass nicht jede Verbesserung von heute auf morgen umgesetzt werden kann», sagt Roger Lang. «Eine Branche, die vom Handwerk lebt, muss aber in Menschen investieren. Dafür braucht es eine gemeinsame Entwicklungsperspektive. Nur so können wir Fachkräfte halten, Nachwuchs gewinnen und die Betriebe langfristig stärken.»
Neuer GAV soll 2029 in Kraft treten
Der aktuelle Gesamtarbeitsvertrag für die Schweizer Bäckerei-, Konditorei- und Confiseriebranche ist seit dem 1. Juli 2025 allgemeinverbindlich und läuft bis Ende 2028.
Am 13. Oktober treffen sich die Sozialpartner zur ersten Verhandlungsrunde für den Nachfolgevertrag.
Die Sozialpartner:
- Arbeitgeberseite: Schweizerischer Bäcker-Confiseurmeister-Verband (SBC)
- Arbeitnehmerseite: Hotel & Gastro Union (HGU), Syna und Unia
Ziel ist es, rechtzeitig einen neuen Gesamtarbeitsvertrag auszuhandeln und anschliessend die Allgemeinverbindlicherklärung zu beantragen. Ein neuer GAV könnte per 1. Januar 2029 in Kraft treten.