Rückforderung Vollzugskostenbeitrag
Als Mitglieder des Berufsverbands Bäckerei & Confiserie Schweiz leistest du den finanziellen Beitrag bereits durch deine Mitgliedschaft. Aus diesem Grund profitierst du von der Rückvergütung des Vollzugskostenbeitrages in der Höhe von CHF 120.—! Der GAV gilt sowohl für gelernte und ungelernte Mitarbeitende.
Rechnungsbeispiel:
Verbandsbeitrag Berufsverband Bäckerei & Confiserie Schweiz | CHF 324.— |
- Rückvergütung Vollzugskostenbeitrag | CHF 120.— (–37 %) |
= Total | CHF 204.— anstatt 324.— |
So kannst du deinen Vollzugskostenbeitrag zurückfordern:
Sende uns einfach deine Lohnabrechnung (Vollzugskostenabzug muss ersichtlich sein, sämtliche anderen Lohnkosten sind nicht relevant und können abgedeckt werden) oder eine Quittung des Vollzugkostenbeitrages (siehe PDF). Der Betrag wird dir bei der nächsten Beitragsrechnung automatisch abgezogen. Die Rückforderung kann bis spätestens 31. Mai des Folgejahres geltend gemacht werden.
Weitere Vorzüge einer Mitgliedschaft beim Berufsverband Bäckerei & Confiserie Schweiz:
Netzwerk | - Dank Mitgliedschaft Zugang zu einem grossen Berufs-Netzwerk |
Bildung | - Stark vergünstigte Tagungen und Weiterbildungen (z.B. 20% auf alle Richemont-Kurse) |
Sicherheit | - Die Versicherung im Fall der Fälle |
Zusatznutzen | - viele attraktive Mitgliedervorteile |
- Rueckforderungsbeleg.pdf (636 KB )