Rückforderung Vollzugskostenbeitrag
Als Mitglied des Berufsverbands Bäckerei & Confiserie Schweiz profitierst du von einer Rückerstattung des Vollzugskostenbeitrags von CHF 120.– pro Jahr. Diese Rückerstattung konnte in den GAV-Verhandlungen für Mitglieder durchgesetzt werden. Der GAV gilt für gelernte und ungelernte Mitarbeitende.
So forderst du deinen Beitrag zurück
- Lade deine Lohnabrechnung hoch (der Vollzugskostenabzug muss ersichtlich sein, andere Angaben können abgedeckt werden) oder den Rückforderungsbeleg (PDF)
- Reiche das Formular ein
- Der Betrag wird dir bei der nächsten Beitragsrechnung automatisch abgezogen
Die Rückforderung ist bis spätestens 30. April des Folgejahres möglich.
Rechnungsbeispiel
| Verbandsbeitrag: | CHF 324.– |
| Rückvergütung Vollzugskostenbeitrag: | CHF 120.– |
| Effektiver Beitrag: | CHF 204.– pro Jahr |